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✓ Aktuell – Stand Mai 2026

E-Zigaretten & Gesetze Österreich 2026

Das Abgabenänderungsgesetz ist in Kraft. Einweg-Vapes werden verboten.
Hier findest du alle Änderungen – klar und ohne Panik erklärt.

London's Taste darf weiter betreiben – mit Lizenz für 20 Jahre

Das neue Gesetz regelt den Fachhandel, verbannt ihn nicht. Als Fachgeschäft seit 2013 fällt London's Taste unter den gesetzlichen Bestandsschutz und erhält eine E-Liquid-Lizenz für 20 Jahre. Ihr könnt also weiterhin bei uns kaufen – mit der Beratung, die ihr kennt.

Was wann in Kraft tritt

Februar 2026 – In Kraft
Tabaksteuer-Erhöhung für klassische Tabakwaren

Zigaretten und Tabak zum Erhitzen werden teurer. Erste Stufe der schrittweisen Erhöhungen bis 2028.

1. April 2026 – In Kraft
Lizenzsystem + Tabaksteuer für E-Liquids & Nikotinbeutel

E-Liquids dürfen nur noch in Trafiken oder lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden. Nikotinbeutel ausschließlich in Trafiken. E-Liquids werden in die Tabaksteuer einbezogen.

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1. Juli 2026 – Geplant
TNRSG-Novelle: Strengere Werberegeln & Jugendschutz

Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes. Werbebeschränkungen werden ausgeweitet, Jugendschutzregeln verschärft. Begutachtungsphase abgeschlossen.

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Ende 2026 – Geplant
Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Einweg-Vapes (Disposables) mit und ohne Nikotin werden in Österreich verboten. Betrifft ausschließlich Einweggeräte – wiederaufladbare Geräte und Pods sind nicht betroffen.

Februar 2027 & 2028
Weitere Tabaksteuer-Erhöhungen

Schrittweise weitere Erhöhungen der Tabaksteuer, auch für E-Liquids und Nikotinbeutel.

In Kraft seit 1. April 2026

1. Das neue Lizenzsystem für Fachgeschäfte

E-Liquids dürfen seit 1. April 2026 nur noch in zwei Arten von Verkaufsstellen abgegeben werden: in Trafiken und in lizenzierten Fachgeschäften für E-Zigaretten und E-Liquids.

Vape Shops, die das Gesetz vor dem 1. Jänner 2026 bereits seit mindestens drei Monaten betrieben haben, erhalten auf Antrag bei der Monopolverwaltung GmbH (MVG) eine E-Liquid-Lizenz für 20 Jahre. Neuere Shops bekommen eine 7-Jahres-Lizenz.

Was das für dich als Kunde bedeutet:

London's Taste ist seit 2013 im Betrieb und fällt vollständig unter den Bestandsschutz. Als lizenziertes Fachgeschäft kannst du weiterhin bei uns kaufen – mit persönlicher Beratung, die eine Trafik schlicht nicht bieten kann.

Übergangsregelungen für Altbestände:

Bestände an E-Liquids, die bis 31. Dezember 2025 vorrätig waren, dürfen übergangsweise bis Ende 2026 auch ohne Lizenz abverkauft werden (WKO).

In Kraft seit 1. April 2026

2. Tabaksteuer auf E-Liquids – was das für Preise bedeutet

E-Liquids und Nikotinbeutel wurden ab 1. April 2026 in die österreichische Tabaksteuer einbezogen. Bisher waren diese Produkte deutlich geringer besteuert als klassische Zigaretten – diese Lücke schließt der Gesetzgeber nun.

Betroffen sind alle E-Liquids, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht – also auch nikotinfreie Liquids und Basen.

Weitere Steuer-Erhöhungen folgen: Die Tabaksteuer für E-Liquids wird nicht nur einmalig eingeführt, sondern in weiteren Stufen im Februar 2027 und 2028 erneut angehoben. Preiserhöhungen für Liquids werden sich also über die kommenden Jahre fortsetzen.

Unser Tipp: Wer seinen Lieblingsgeschmack kennt und regelmäßig dampft, kann mit einem größeren Vorrat Geld sparen – frag uns im Shop, was sich zum Bevorraten eignet.

Geplant: Ende 2026

3. Einweg-E-Zigaretten werden verboten

Die geplante Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) sieht ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab Ende 2026 vor – mit und ohne Nikotin. Als Einweggerät gilt laut Gesetzesentwurf jede E-Zigarette, deren Akku nicht wieder aufgeladen werden kann oder die nicht nachgefüllt werden kann.

Begründet wird das Verbot mit Jugendschutz (süße Aromen, bunte Designs, günstiger Preis) und Umweltschutz (Lithium-Batterien im Hausmüll, Brandgefahr in Recyclinganlagen).

Was nicht verboten wird:

Wiederaufladbare Geräte, Pod-Systeme mit Wechsel-Pods und klassische Mods sind von diesem Verbot ausdrücklich nicht betroffen. Das Verbot zielt ausschließlich auf Wegwerfprodukte wie Elfbar, Crystal Bar oder Lost Mary ab.

Unsere Einschätzung:

Wir haben Einweg-Vapes bewusst nie geführt – nicht wegen des Gesetzes, sondern weil nachfüllbare Systeme wirtschaftlicher, besser im Geschmack und umweltfreundlicher sind. Daran ändert sich für unsere Kunden also nichts. Wer umsteigen möchte: Wir beraten euch gerne.

In Kraft seit 1. April 2026

4. Nikotinbeutel (Pouches) – jetzt nur noch in Trafiken

Anders als E-Liquids dürfen Nikotinbeutel (Pouches) seit 1. April 2026 ausschließlich in Trafiken verkauft werden. Für Vape Shops gilt hier kein Ausnahme-Lizenzsystem – der Verkauf außerhalb von Trafiken ist nicht mehr möglich.

Das gilt auch für nikotinfreie Beutel, die Koffein, Taurin oder andere Substanzen enthalten, sofern sie in Beutelform konsumiert werden.

Altbestände, die am 31. Dezember 2025 beim Händler vorrätig waren, dürfen übergangsweise bis Ende 2026 noch abverkauft werden.

Bestehendes Recht – unverändert

5. Versandhandelsverbot bleibt bestehen

Das bereits seit Jahren geltende Versandhandelsverbot (§ 2a TNRSG) bleibt unverändert. Der Kauf von E-Zigaretten, Liquids und verwandten Erzeugnissen per Online-Bestellung und Lieferung nach Österreich ist illegal.

Online-Bestellungen aus dem Ausland werden vom Zoll beschlagnahmt. E-Zigaretten können in Österreich ausschließlich im stationären Fachhandel legal erworben werden.

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London's Taste – lizenzierter Fachhandel seit 2013

Wir navigieren diese Änderungen für euch. Alles, was ihr braucht – Liquids, Geräte, Beratung – bekommt ihr bei uns. Gesetzeskonform. Mit Fachkenntnis. Persönlich.

Diese Seite gibt einen redaktionellen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Quellen: Parlament Österreich (Abgabenänderungsgesetz 2025, Beschluss 10.12.2025), WKO Informationen zum Tabakmonopolgesetz, BMF Pressemitteilung März 2026, oesterreich.gv.at (TNRSG-Begutachtungsentwurf Dez. 2025).