Fallen Vape-Shops unter das Monopol? Was bedeutet das neue Steuergesetz?
Wir erklären die aktuelle Lage basierend auf WKO-Informationen.
Die rechtliche Situation für E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse (wie Nikotinpouches) in Österreich ist im Wandel. Durch das Abgabenänderungsgesetz und Diskussionen rund um das Tabakmonopolgesetz stehen Veränderungen im Raum, die jeden Dampfer betreffen.
In Österreich unterliegt der Verkauf von Tabakwaren traditionell dem Tabakmonopol (Verkauf nur durch Trafiken). Seit Jahren wird diskutiert, ob auch E-Zigaretten, Liquids und Nikotinpouches vollständig unter dieses Monopol fallen sollen.
Aktueller Stand: E-Zigaretten gelten derzeit als "verwandte Erzeugnisse" und dürfen (noch) im Fachhandel verkauft werden, solange strenge Jugendschutz- und Kennzeichnungsregeln eingehalten werden. Die Wirtschaftskammer (WKO) setzt sich für den Erhalt des freien Handels ein.
Das neue Abgabenänderungsgesetz zielt darauf ab, Steuerlücken zu schließen. Der Staat hat erkannt, dass immer mehr Menschen von der klassischen Zigarette (hoch besteuert) zur E-Zigarette (bisher gering besteuert) wechseln.
Für dich bedeutet das: Die Preise für Liquids und Basen werden in Zukunft steigen. Wir empfehlen, sich rechtzeitig zu bevorraten.
Was bereits gilt und streng kontrolliert wird, ist das Versandhandelsverbot. Gemäß § 2a des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) ist der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (E-Zigaretten, Liquids) an Verbraucher in Österreich verboten.
Das bedeutet: Du kannst E-Zigaretten legal nur im stationären Handel kaufen. Online-Bestellungen aus dem Ausland werden vom Zoll beschlagnahmt.
Wir kämpfen für den Erhalt des Fachhandels und die Qualität.
Sollten sich Gesetze ändern, erfährst du es bei uns als Erstes.
Quelle: Informationen basierend auf WKO Veröffentlichungen zum Tabakmonopol- und Steuerrecht.